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Frankfurt Roleplay – Polizeiregelwerk

1. Grundlagen der Polizeiarbeit

  • 1.1.
    Die Polizei ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig.
  • 1.2.
    Polizeiliche Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig und RP-gerecht durchgeführt werden.
  • 1.3.
    Jeder Einsatz muss auf einer rechtlichen Grundlage basieren.
  • 1.4.
    Korruption innerhalb der Polizei ist ohne Genehmigung der Serverleitung verboten.

2. Festnahmen und Fesseln

  • 2.1.
    Die Polizei darf Personen fesseln, wenn:
    • Eine akute Gefahr für sich selbst oder andere besteht.
    • Ein Haftbefehl vorliegt oder ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht.
    • Die Person Widerstand leistet oder sich aggressiv verhält.
    • Eine Durchsuchung oder Festnahme durchgeführt wird.
  • 2.2.
    Medics dürfen eine verletzte Person jederzeit behandeln.
  • 2.3.
    Die Polizei entscheidet jedoch, ob eine Person während oder nach der Behandlung gefesselt bleibt, insbesondere wenn:
    • Die Polizei nicht vor Ort sein kann.
    • Es sich um eine psychisch erkrankte oder gefährliche Person handelt.
  • 2.4.
    Eine Fesselung muss immer im RP begründet und verhältnismäßig sein.

3. Schusswaffengebrauch

  • 3.1.
    Der Einsatz von Schusswaffen ist nur erlaubt, wenn:
    • Eine unmittelbare Gefahr für das Leben besteht.
    • Ein bewaffneter Verdächtiger eine Bedrohung darstellt.
    • Andere Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Gefahr zu stoppen.
  • 3.2.
    Warnschüsse dürfen nur abgegeben werden, wenn dies die Situation nicht weiter eskaliert.
  • 3.3.
    Jeder Schusswaffengebrauch muss RP-gerecht begründet sein.

4. Verkehrs- und Kontrollmaßnahmen

  • 4.1.
    Die Polizei darf Verkehrskontrollen durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht oder es der Sicherheit dient.
  • 4.2.
    Fluchtversuche oder Widerstand gegen eine Kontrolle können zu härteren Maßnahmen führen.
  • 4.3.
    Polizeisperren dürfen an Grenzen nach Belieben durchgeführt werden. In anderen Bereichen müssen sie eine nachvollziehbare RP-Begründung haben.

5. Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen

  • 5.1.
    Die Polizei arbeitet mit anderen Behörden und Fraktionen zusammen, um die öffentliche Ordnung zu wahren.
  • 5.2.
    Medics dürfen jederzeit Verletzte versorgen, jedoch liegt die Entscheidung über eine Fesselung weiterhin bei der Polizei.
  • 5.3.
    Illegale Fraktionen werden observiert und verfolgt, jedoch müssen alle Ermittlungen RP-basiert sein.